BEI EINBÜRGERUNGEN IN DER STADT BERN AUCH DIE ZWEITE AMTSSPRACHE ANERKENNEN

Stadtrat Timur Akçasayar von der SP Bümpliz/Bethlehem hat mit den Stadtratskolleginnen Patrizia Mordini und Barbara Nyffeler der SP/Juso-Fraktion eine Motion eingereicht, welche das städtische Vorgehen bei Einbürgerungen ergänzen soll.

Hier der Wortlaut: Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Kenntnisse in der zweiten kantonalen Amtssprache bei Einbürgerungswilligen zuzulassen und per 1. Januar 2018 die Anerkennung der Verständigungsfä- higkeit und Sprachstandanalyse in Deutsch und Französisch bei Einbürgerungen sicherzustellen. Die Sprache ist nicht nur für das gesellschaftliche Leben von Bedeutung, sondern auch eine wichtige Integrationsvoraussetzung. Dies gilt nicht nur für die Schweiz mit ihren vier Landessprachen, sondern ganz besonders auch für die Stadt Bern als Bundesstadt und als Hauptstadt eines zweisprachigen Kantons. Mit ihrer Nähe zur Romandie nimmt die Stadt Bern ausserdem eine Brückenfunktion wahr und beherbergt französischsprachige Bildungseinrichtungen (Ecole cantonale de langue française in Wittigkofen, Ecole française am Sulgenrain). Mit dem Einbürgerungsreglement (ERB) der Stadt Bern vom 23.05.2002 wurde diese Sprachvielfalt explizit berücksichtig und von den Einbürgerungswilligen wird nach Art. 2 Abs. d. «die Verständigungsfähigkeit in einer der schweizerischen Amtssprachen» gefordert. Diese sprachliche Offenheit des städtischen Einbürgerungsreglements (ERB) wurde durch den bisherigen Art. 10 Abs. d. des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) eingeengt. Mit der beschlossenen Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) wird mit Art. 12 Abs. d. (leider) nur die Zweisprachigkeit des Kanton Berns berücksichtigt: Einbürgerungswillige müssen «über gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der Amtssprache des Verwaltungskreises der Einbürgerungsgemeinde verfügen, wobei die Gemeinden durch Reglement entsprechende Kenntnisse der anderen Amtssprache zulassen können.» Die aktuelle Praxis mit nur Deutsch als Amtssprache des Verwaltungskreises Bern-Mittelland führt zur Ausgrenzung von Einbürgerungswilligen, welche z.B. längere Zeit in der Romandie gelebt oder eine der französischsprachigen Schulen in der Stadt Bern besucht haben. Begründung der Dringlichkeit Die Praxisänderung in der Stadt Bern soll zeitgleich mit dem Inkrafttreten des revidierten kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) und des revidierten schweizerischen Bürgerrechtsgesetzes (BüG) erfolgen.   Link zur Motion auf Stadtratswebseite.

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